Ralf-Karsten Seyfarth

Versicherungsmakler

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Newsletter vom 18.07.17

Newsletter vom 18.07.2017

Heute habe ich ein interessantes Thema für Sie ...


Berufsunfähigkeitsschutz richtig gestalten

Berufsunfähigkeitsschutz richtig gestaltenWer bei schwerer Krankheit oder Unfall nicht von mageren staatlichen Sozialleistungen abhängig werden will, braucht heute einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz - BU. Kernfunktion: Sicherung des notwendigen finanziellen Lebensunterhaltes in ausreichender Höhe und Dauer. 

Schließt man eine Berufsunfähigkeitspolice schon in jungen Jahren ab, sichert man sich günstige Beiträge und verhindert Leistungsausschlüsse für bestehende Vorerkrankungen oder sogar eine gänzliche Ablehnung durch den Versicherer. Wer einen Berufsunfähigkeitsschutz braucht, sollte die Angebote nach entsprechender persönlicher Beratung filtern und in Ruhe entscheiden.

Nicht nur auf den Preis achten ...

Dabei sollte er/sie nicht nur auf den Preis achten, sondern vor allem auch die Vertragsbedingungen im Auge haben. Nicht nur der von vielen beworbene Verzicht des Versicherers auf die Möglichkeit der „abstrakten Verweisung“. Solche und ähnliche Verkürzungen suggerieren nicht selten, dass  "Durchblick" und Lösung für den individuell passenden Vertrag simpel wären.

Mein persönlicher Tip: Gehen Sie in der Frage BU und Leistungen geistig hellwach und aufmerksam-kritisch vor. Die Leistungsmerkmale sind vielfältig. Wollen Sie wissen, wass Sie sich hier wirklich einkaufen und wofür Sie ggf. über lange Jahre Ihr Geld ausgeben? Dann lohnen sich für Sie eine genauere Betrachtung und qualifizierte persönliche Beratung. 

Bitte achten Sie auch auf ...

Erste Anregungen (keine Gewichtung)

  • Der Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn viele werden erst ab 55 berufsunfähig. 
  • Die vereinbarte Rente sollte nicht zu knapp bemessen sein. 
  • Der Vertrag sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt eines Kindes problemlos an gestiegene finanzielle Bedürfnisse anpassen lässt.
  • Besonders wichtig: Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag immer wahrheitsgemäß beantworten - bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Der Beruf des Versicherten sollte auch während eines späteren Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit bleiben, denn als Hausfrau bzw. –mann ist man ggf. nur beschränkt geschützt.
  • Bei Eintritt von BU kommt eine vertraglich vereinbarte garantierte Steigerung der Rente im Leistungsfall zur Wirkung. Diese schafft einen entsprechenden Ausgleich für künftige Preissteigerungen (Inflation) während der Bezugsdauer der Rente. Beispiel: BU Vertrag Beginn: Alter 18. Versicherungs- und Leistungsdauer bis Endalter 67. Eintritt von BU (kein Fortfall): Alter 37. Ergibt eine Rentenbezugsdauer von 30 Jahren. Dieser Zeitraum ist für den Versicherten über diesen "Turboeffekt" in gewählter prozentualer Höhe pro Jahr geschützt gegenüber der künftigen Teuerungsrate.

 


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