Ralf-Karsten Seyfarth

Versicherungsmakler

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Newsletter vom 05.07.18

Angestellte haben mindestens drei Versorgungslücken. Ebenfalls betroffen: Beamte ...*

Neun von zehn Arbeitnehmern (gesetzlich krankenversichert) leben mit drei durchaus existenzbedrohenden Lücken. Meist in Unkenntnis. 

Die Lösungen "raus aus dieser Falle" benötigen natürlich etwas Initiative. Der Lohn: Mann oder Frau kann anschliessend "ruhig schlafen". Diese Lücken sind nicht "akademisch", sondern durchaus handfest praktisch. Betroffene werden "kalt erwischt". 

* Die finanziellen Lücken von Beamten sind systembedingt. Sprechen Sie mich hierzu an. Die Situation von Freiberuflern sowie von Selbständigen ist speziell. Diese sind vergleichbar betroffen. 

An drei konkreten Beispielen A. - C. (individuell, Einzelfall-Prüfung!)

 

A. Angestellte(r) mit Gehalt von 1.500 Brutto monatlich und 1.114 EUR Netto monatlich (12 x Jahr). 

  • 1. Arbeitsunfähig = "Krankschreibung": Bei gesetzlich Versicherten Krankentagegeld: 880 EUR für max. 72 Wochen. Versorgungslücke 234 EUR Monat für Monat. Anschliessend Null EUR Krankentagegeld! 
  • 2. Erwerbsminderung (EM), falls anerkannt durch die gesetzliche Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund  zahlt bei "Handycap" und z.B. Anerkennung einer vollen EM-Rente 435 EUR monatlich. Versorgungslücke 679 EUR monatlichDie o.g. Einbussen wirken sich aus auf die eigene Alters-Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Minderungen! Eine weitere Lücke ... 
  • 3. Eigener Pflegefall und Vermögensschutz: Beispiel Pflegegrad 3 von 5 liegt vor. Ein Angehöriger pflegt selbst ambulant und "opfert sich auf". Z.B. Partnerin oder Partner. Ambulante Laienpflege Versorgungslücke 870 EUR monatlich (Eigenanteil). 

Falls Betreuung im Pflegeheim professionell, also stationär = deutlich teurer mit 1.785 EUR Eigenanteil monatlich

Und: Kinder haften mit Ihrem Einkommen und Vermögen für Ihre Eltern (§ 1601 BGB)! 

 

B. Angestellte(r) mit Gehalt von 5.500 EUR Brutto und 3.652 EUR Netto monatlich (12 x Jahr).

  • 1. Arbeitsunfähig "Krankschreibung": Krankentagegeld ab 7. Woche: 2.714 EUR = Versorgungslücke 1.595 EUR jeweils monatlich. Dieses Krankentagegeld (Gesetzliche Krankenkasse) endet spätestens nach  72 Wochen. Heisst Null EUR Krankentagegeld. Sprich kein Einkommen mehr aus dieser Quelle! 
  • 2. Erwebsminderung (EM), falls anerkannt durch die gesetzliche Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund  zahlt z.B. bei Anerkenntnis einer vollen EM-Rente 1.534 EUR monatlich. Versorgungslücke 2.743 EUR monatlichHieraus Reduzierungen der eigenen Ansprüche ... gesetzliche Alters-Rente (Renten-Lücke wächst)! 
  • 3. Eigener Pflegefall und Vermögensschutz: Beispiel Pflegegrad 3 von 5 liegt vor. Ein Angehöriger pflegt selbst ambulant und "opfert sich auf". Z.B. Ehefrau oder -mann. Ambulante Laienpflege Versorgungslücke 870 EUR monatlich (Eigenanteil). 

Falls Betreuung im Pflegeheim professionell, also stationär = deutlich teurer mit 1.785 EUR Eigenanteil monatlich

Und: Kinder haften mit Ihrem Einkommen und Vermögen für Ihre Eltern (§ 1601 BGB)! 

 

C. Angestellte(r) mit Gehalt von 9.000 EUR Brutto und 5.792 EUR Netto monatlich (12 x Jahr).

  • 1. Arbeitsunfähig "Krankschreibung": Krankentagegeld ab 7. Woche: 2.714 EUR = Versorgungslücke 3.078 EUR jeweils monatlich. Die absolut und in Relation deutlichere Lücke entsteht auch infolge sog. "Kappungen". Krankentagegeld (Gesetzliche Krankenkasse) endet spätestens nach  72 Wochen Bezug. Leistung von Null EUR Krankentagegeld ab diesen Zeitpunkt!
  • 2. Erwebsminderung (EM), falls anerkannt durch die gesetzliche Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund  zahlt z.B. bei Anerkenntnis einer vollen EM-Rente 1.885 EUR monatlich. Versorgungslücke 3.907 EUR monatlichHieraus Reduzierungen der eigenen Ansprüche ... gesetzliche Alters-Rente (eine weitere Lücke baut sich auf!).  
  • 3. Eigener Pflegefall und Vermögensschutz: Beispiel Pflegegrad 3 von 5 liegt vor. Ein Angehöriger pflegt selbst ambulant und "opfert sich auf". Z.B. Ehefrau oder -mann. Ambulante Laienpflege Versorgungslücke 870 EUR monatlich (Eigenanteil). 

Falls Betreuung im Pflegeheim professionell, also stationär = deutlich teurer mit 1.785 EUR Eigenanteil monatlich

Und: Kinder haften mit Ihrem Einkommen und Vermögen für Ihre Eltern (§ 1601 BGB)! Das Finanzielle geregelt

 

Fazit (kurz): Diese finanziellen Lücken sind in den meisten Fällen keine "peanuts", sondern erhebliche Belastungen. Da überraschend = schutzlos. Weder durch "Schulwissen" noch anderweitig vermittelt. 

Ausblick: Kurs-Korrektur in gewünschtes "gesicherteres Fahrwasser" ist regelmässig möglich. Selbst bei Vorerkrankungen. 

Weg zur Lösung: Sprechen Sie mich an. In persönlicher Beratung finden wir gemeinsam auch hier IHRE individuelle Lösung. Gibt es Handlungsbedarf? Oder nicht? 

So, wie Sie mich bereits kennengelernt haben: Für Ihre Sicherheit und finanzielle Unabhängigkeit - Rufen Sie mich an: Büro 034293-46990 sowie Mobil 0177-2705505. 

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